Was sind Antrag und Annahme?

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Antrag und Annahme sind zentrale Begriffe im Vertragsrecht. 1. **Antrag (Offerte)**: Ein Antrag ist eine Willenserklärung, die darauf abzielt, einen Vertrag zu schließen. Der Antragsteller bietet einem anderen die Möglichkeit an, einen bestimmten Vertrag zu den im Antrag genannten Bedingungen abzuschließen. Der Antrag muss so formuliert sein, dass der Empfänger ihn ohne weitere Verhandlungen annehmen kann. Er sollte die wesentlichen Vertragsbestandteile, wie Preis und Leistung, klar und eindeutig enthalten. 2. **Annahme**: Die Annahme ist die Willenserklärung des Empfängers des Antrags, die Zustimmung zu den Bedingungen des Antrags. Sie muss in der Regel ausdrücklich erfolgen, kann aber auch durch schlüssiges Verhalten (z.B. durch die Erfüllung des Vertrags) erfolgen. Die Annahme muss dem Antragsteller zugehen, um wirksam zu sein. Zusammen bilden Antrag und Annahme die Grundlage für einen rechtsgültigen Vertrag.

Kategorie: Recht Tags: Antrag Annahme Vertrag

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