Reicht der Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens zur Hemmung der Verjährung?

Antwort vom

Ja, der Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens kann die Verjährung hemmen. Gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wird die Verjährung gehemmt, wenn ein Verfahren vor einem Gericht anhängig gemacht wird. Dies bedeutet, dass die Verjährungsfrist während der Dauer des Verfahrens nicht weiterläuft. Es ist jedoch wichtig, dass der Antrag ordnungsgemäß gestellt wird und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Kategorie: Recht Tags: Antrag Verjährung Hemmung

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