Anspruch auf Wohngeld hast du, wenn du Wohnkosten selbst trägst, dein Einkommen dafür zu niedrig ist und du keine andere Sozialleistung bekommst, in der die Unterkunftskosten schon enthalten...
Sobald ein Anspruch geltend gemacht wird, melde ich mich nochmals.
Antwort vomDie Formulierung ist fast korrekt, jedoch gibt es einen kleinen Fehler. Richtig wäre: "Sobald hierzu ein Anspruch geltend gemacht wird, werde ich mich nochmals melden."
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