Sobald ein Anspruch geltend gemacht wird, melde ich mich nochmals.

Antwort vom

Die Formulierung ist fast korrekt, jedoch gibt es einen kleinen Fehler. Richtig wäre: "Sobald hierzu ein Anspruch geltend gemacht wird, werde ich mich nochmals melden."

Kategorie: Recht Tags: Anspruch Geltend Meldung

Verwandte Fragen

Darf ich das Geld aus Pflegestufe 2 selbst behalten?

Ja – wenn du Pflegegeld bekommst, darfst du darüber grundsätzlich selbst verfügen. Entscheidend ist aber: Das Geld ist dafür gedacht, deine häusliche Pflege sicherzustel...