Mit einer Teilrente kannst du grundsätzlich noch Anspruch auf ALG I haben, aber nicht unbegrenzt: Bei einer Alters-Teilrente ruht das ALG I spätestens ab dem 4. Monat nach Entstehung des ALG...
Sobald ein Anspruch geltend gemacht wird, melde ich mich nochmals.
Antwort vomDie Formulierung ist fast korrekt, jedoch gibt es einen kleinen Fehler. Richtig wäre: "Sobald hierzu ein Anspruch geltend gemacht wird, werde ich mich nochmals melden."
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