Hat ein Strafgefangener, der in der JVA beschäftigt ist, Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

Antwort

Ja, ein Strafgefangener, der in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) beschäftigt ist, hat unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. In Deutschland regelt das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) die Arbeitsbedingungen von Strafgefangenen. Nach § 43 StVollzG haben Strafgefangene Anspruch auf eine angemessene Vergütung für ihre Arbeit. Wenn ein Strafgefangener krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist, besteht gemäß § 56 StVollzG ein Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung für die Dauer von bis zu sechs Wochen, ähnlich wie bei Arbeitnehmern im regulären Arbeitsverhältnis. Weitere Informationen findest du im Strafvollzugsgesetz: [StVollzG](https://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/BJNR005810976.html).

Frage stellen und sofort Antwort erhalten