Hat man nach einem befristeten Arbeitsvertrag Anspruch auf Arbeitslosengeld II?

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Ja, nach einem befristeten Arbeitsvertrag kann man Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) haben, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass du deinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kannst und die erforderlichen Anträge rechtzeitig stellst. Es ist wichtig, dass du dich umgehend bei der Agentur für Arbeit meldest, wenn dein Arbeitsverhältnis endet, um mögliche Ansprüche zu klären.

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