Wenn dein Arbeitgeber dir kein Arbeitszeugnis ausstellt, hast du grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch darauf. In Deutschland ist der Arbeitgeber nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) verpflic...
Ja, nach einem befristeten Arbeitsvertrag kann man Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) haben, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass du deinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kannst und die erforderlichen Anträge rechtzeitig stellst. Es ist wichtig, dass du dich umgehend bei der Agentur für Arbeit meldest, wenn dein Arbeitsverhältnis endet, um mögliche Ansprüche zu klären.
Wenn dein Arbeitgeber dir kein Arbeitszeugnis ausstellt, hast du grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch darauf. In Deutschland ist der Arbeitgeber nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) verpflic...