Die Verjährung einer Notarrechnung beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch des Notars auf Zahlung der Vergütung entstanden ist und der Notar von den anspru... [mehr]
Ja, für den Annahmeverzug ist die Fälligkeit der Leistung erforderlich. Der Schuldner muss die Leistung anbieten können, und der Gläubiger muss in der Lage sein, die Leistung anzunehmen. Wenn die Leistung fällig ist und der Gläubiger die Annahme verweigert oder nicht in der Lage ist, die Leistung anzunehmen, tritt der Annahmeverzug ein.
Die Verjährung einer Notarrechnung beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch des Notars auf Zahlung der Vergütung entstanden ist und der Notar von den anspru... [mehr]
Als Gläubiger wird jede Person oder Institution bezeichnet, die gegenüber einer anderen Person (dem Schuldner) einen Anspruch auf eine Leistung hat. Das kann zum Beispiel die Rückzahlun... [mehr]