Ist für Annahmeverzug Fälligkeit notwendig?

Antwort

Ja, für den Annahmeverzug ist die Fälligkeit der Leistung erforderlich. Der Schuldner muss die Leistung anbieten können, und der Gläubiger muss in der Lage sein, die Leistung anzunehmen. Wenn die Leistung fällig ist und der Gläubiger die Annahme verweigert oder nicht in der Lage ist, die Leistung anzunehmen, tritt der Annahmeverzug ein.

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