Als Gläubiger wird jede Person oder Institution bezeichnet, die gegenüber einer anderen Person (dem Schuldner) einen Anspruch auf eine Leistung hat. Das kann zum Beispiel die Rückzahlun... [mehr]
Ja, das ist korrekt. Annahmeverzug tritt ein, wenn der Gläubiger einer Leistung diese nicht zum vereinbarten Leistungszeitpunkt annimmt, obwohl die Leistung ordnungsgemäß und am richtigen Ort angeboten wurde. In Deutschland ist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 293 ff. geregelt. Der Schuldner muss die Leistung tatsächlich anbieten, und der Gläubiger muss die Annahme verweigern oder unterlassen, um den Annahmeverzug zu begründen.
Als Gläubiger wird jede Person oder Institution bezeichnet, die gegenüber einer anderen Person (dem Schuldner) einen Anspruch auf eine Leistung hat. Das kann zum Beispiel die Rückzahlun... [mehr]