Bei einer freihändigen Vergabe, auch als Verhandlungsvergabe bekannt, ist es in Deutschland üblich, dass mindestens drei Angebote eingeholt werden sollten. Dies dient der Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs und der Transparenz. Es gibt jedoch Ausnahmen und spezifische Regelungen, die je nach Bundesland und Art des Auftrags variieren können. Es ist ratsam, die jeweiligen Vergabevorschriften und Richtlinien der zuständigen Vergabestelle zu konsultieren.