Sind Angaben gegenüber der BG verpflichtend?

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**Ja – aber nicht grenzenlos. Gegenüber der Berufsgenossenschaft musst du die Angaben machen, die zur Prüfung eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder einer Leistung erforderlich sind; als Arbeitgeber bestehen zusätzlich ausdrückliche Auskunfts- und Vorlagepflichten.** ([bgbau.de](https://www.bgbau.de/service/haeufig-nachgefragt/unfallversicherung-a-z/mitwirkungspflichten)) ## Entscheidend ist der Unterschied: Versicherter oder Arbeitgeber **Als versicherte Person** hast du Mitwirkungspflichten. Wenn die BG für die Leistungsprüfung bestimmte Angaben braucht, musst du die erforderlichen Tatsachen angeben und bei der Aufklärung mitwirken. Verweigert man das ohne zulässigen Grund, kann die BG Leistungen nach Fristsetzung ganz oder teilweise versagen oder entziehen. ([bgbau.de](https://www.bgbau.de/service/haeufig-nachgefragt/unfallversicherung-a-z/mitwirkungspflichten)) **Als Arbeitgeber/Unternehmer** ist die Pflicht noch klarer geregelt: Du musst auf Verlangen Auskunft geben und Unterlagen vorlegen, soweit das für Beiträge, Veranlagung, Gefahrklassen oder die Prüfung eines Versicherungsfalls nötig ist. Diese Auskunftspflicht ergibt sich über § 166 SGB VII in Verbindung mit § 98 SGB X. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__166.html)) ## Was du nicht einfach hinnehmen musst Du bist **nicht zu beliebigen oder sachfremden Angaben** verpflichtet. Die BG darf nur Informationen verlangen, die für ihren gesetzlichen Zweck erforderlich sind. Gerade bei Versicherten gilt außerdem: fehlende Mitwirkung führt nicht automatisch sofort zu Nachteilen; vorher muss in der Regel schriftlich auf die Folgen hingewiesen und eine Frist gesetzt werden. ([bgbau.de](https://www.bgbau.de/service/haeufig-nachgefragt/unfallversicherung-a-z/mitwirkungspflichten)) Ein wichtiger praktischer Unterschied, den viele übersehen: **Die Lohnnachweise und Beitragsangaben schuldet grundsätzlich der Arbeitgeber, nicht der einzelne Arbeitnehmer.** Wenn die BG also Entgelt- oder Betriebsdaten will, trifft die Hauptpflicht meist den Betrieb. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__166.html)) ## Kurz gesagt Wenn die BG einen Unfall oder eine Berufskrankheit prüft, musst du als Betroffener die **erforderlichen** Angaben machen. Wenn du Arbeitgeber bist, musst du der BG auf Verlangen **Auskunft und Unterlagen** geben. Unzulässig sind aber pauschale oder erkennbar nicht erforderliche Fragen. ([bgbau.de](https://www.bgbau.de/service/haeufig-nachgefragt/unfallversicherung-a-z/mitwirkungspflichten))