Ein Verwaltungsakt richtet sich in der Regel an eine bestimmte Person oder eine Gruppe von Personen, die durch den Akt in ihren Rechten oder Pflichten betroffen sind. Dies können natürliche Personen (Einzelpersonen) oder juristische Personen (z. B. Unternehmen, Vereine) sein. Der Verwaltungsakt kann auch an eine unbestimmte Anzahl von Personen gerichtet sein wie beispielsweise bei allgemeinen Regelungen oder Verordnungen. Entscheidend ist, dass der Verwaltungsakt eine unmittelbare Wirkung auf die betroffenen Personen hat.