Darf man alte Kunstdrucke von Alfons Walde online verkaufen?

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Ob du alte Kunstdrucke von Alfons Walde online anbieten darfst, hängt vor allem vom Urheberrecht ab. Alfons Walde ist 1958 verstorben. In Österreich und Deutschland erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das bedeutet: Die Werke von Alfons Walde sind seit 2029 gemeinfrei. Bis dahin (also bis einschließlich 2028) sind seine Werke noch urheberrechtlich geschützt. **Das bedeutet:** - Originale Kunstdrucke, die vor Ablauf der Schutzfrist ohne Genehmigung vervielfältigt wurden, dürfen nicht ohne Weiteres online verkauft werden. - Handelt es sich um Originaldrucke, die zu Waldes Lebzeiten oder mit Genehmigung seiner Erben hergestellt wurden, ist der Verkauf des physischen Exemplars in der Regel erlaubt. Das Anbieten von Fotos dieser Werke online kann aber problematisch sein, da das Urheberrecht an der Abbildung weiterhin gilt. - Nach Ablauf der Schutzfrist (ab 2029) dürfen die Werke frei genutzt und auch als Kunstdrucke angeboten werden. **Zusammengefasst:** Bis 2029 ist beim Online-Anbieten von Kunstdrucken von Alfons Walde Vorsicht geboten. Der Verkauf von Originaldrucken als physische Objekte ist meist erlaubt, das Veröffentlichen von Abbildungen online kann aber eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Beratung oder die Kontaktaufnahme mit den Rechteinhabern. Weitere Informationen zum Urheberrecht findest du z.B. bei der [WKO](https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/urheberrecht.html) oder [Deutsches Patent- und Markenamt](https://www.dpma.de/).

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