Was sind die allgemeinen Grundsätze und Verpflichtungen der BRK?

Antwort

Die allgemeinen Grundsätze und Verpflichtungen der Behindertenrechtskonvention (BRK) umfassen mehrere zentrale Aspekte: 1. **Anerkennung der Menschenwürde**: Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Anerkennung ihrer Menschenwürde und ihrer individuellen Identität. 2. **Nichtdiskriminierung**: Es ist sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen nicht diskriminiert werden und die gleichen Rechte wie alle anderen haben. 3. **Vollständige Teilhabe und Inklusion**: Menschen mit Behinderungen sollen die Möglichkeit haben, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. 4. **Respekt vor der Autonomie**: Die Selbstbestimmung und die Entscheidungsfreiheit von Menschen mit Behinderungen müssen respektiert werden. 5. **Zugänglichkeit**: Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu physischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umgebungen haben. 6. **Gleichheit vor dem Gesetz**: Menschen mit Behinderungen haben das Recht, vor dem Gesetz gleich behandelt zu werden und rechtliche Anerkennung zu erhalten. 7. **Recht auf Bildung**: Der Zugang zu Bildung muss gewährleistet sein, um die Entwicklung und das Potenzial von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Diese Grundsätze bilden die Basis für die Verpflichtungen der Vertragsstaaten, die BRK umzusetzen und die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu schützen und zu fördern.

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