Ein geplanter Arztbesuch ist in der Regel **nicht** durch § 616 BGB geschützt. § 616 BGB schützt den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers, wenn er für eine "verh&au...
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Zivilprozessordnung (ZPO) gibt es zahlreiche Fristen, die in verschiedenen Kontexten Anwendung finden. Hier sind einige wichtige Fristen mit den entsprechenden Paragraphen: ### BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) 1. **Verjährungsfristen (§§ 194 ff. BGB)**: - Regelverjährung: 3 Jahre (§ 195 BGB) - 30 Jahre für Ansprüche auf Eigentum (§ 197 BGB) - 10 Jahre für Ansprüche auf Rechte an Grundstücken (§ 196 BGB) 2. **Widerrufsrecht (§ 355 BGB)**: - Widerrufsfrist: 14 Tage (§ 355 Abs. 2 BGB) 3. **Fristen für die Anfechtung (§ 121 BGB)**: - Anfechtungsfrist: 1 Jahr (§ 121 Abs. 1 BGB) ### ZPO (Zivilprozessordnung) 1. **Berufungsfrist (§ 517 ZPO)**: - Berufungsfrist: 1 Monat nach Zustellung des Urteils (§ 517 ZPO) 2. **Revision (§ 548 ZPO)**: - Revisionsfrist: 2 Monate nach Zustellung des Urteils (§ 548 ZPO) 3. **Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln (§ 569 ZPO)**: - Frist für die sofortige Beschwerde: 2 Wochen (§ 567 ZPO) 4. **Fristen für die Klageerhebung (§ 253 ZPO)**: - Klage muss innerhalb der Verjährungsfrist erhoben werden. Diese Auflistung ist nicht abschließend, da es viele weitere spezifische Fristen in beiden Gesetzestexten gibt. Es ist ratsam, die jeweiligen Paragraphen im BGB und ZPO direkt zu konsultieren, um detaillierte Informationen zu erhalten.
Ein geplanter Arztbesuch ist in der Regel **nicht** durch § 616 BGB geschützt. § 616 BGB schützt den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers, wenn er für eine "verh&au...
Die **Testierfähigkeit** im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bezeichnet die Fähigkeit einer Person, ein wirksames Testament zu errichten, zu ändern oder aufzuheben. Sie ist...
Die Machtbereichstheorie nach § 130 Abs. 1 BGB ist wichtig für das Verständnis, wann eine Willenserklärung (z. B. ein Angebot oder eine Kündigung) im Zivilrecht als „zug...