Die bloße Erwähnung in den AGB, dass „im Falle von Wartung auf das Vertragsprodukt die AVB gelten“, reicht in der Regel **nicht** aus, um die Auftragsverarbeitungsbedingungen (A... [mehr]
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus dem Frühjahr 2016 können möglicherweise nicht mehr ohne Anpassungen im Jahr 2024 verwendet werden. Es ist wichtig, die AGB regelmäßig zu überprüfen und an aktuelle rechtliche Vorgaben sowie Änderungen in der Rechtsprechung anzupassen. Insbesondere im Bereich des E-Commerce gibt es häufige Änderungen, die sich auf Verbraucherrechte, Datenschutz und Informationspflichten auswirken können. Daher empfiehlt es sich, die AGB von einem rechtlichen Experten prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Die bloße Erwähnung in den AGB, dass „im Falle von Wartung auf das Vertragsprodukt die AVB gelten“, reicht in der Regel **nicht** aus, um die Auftragsverarbeitungsbedingungen (A... [mehr]