Benötigt ein nicht rechtsfähiger Verein eine Adresse?

Antwort

Ja, auch ein nicht rechtsfähiger Verein benötigt in der Praxis eine Adresse. Zwar ist ein nicht rechtsfähiger Verein (gemäß § 54 BGB) keine juristische Person und kann daher nicht selbst Träger von Rechten und Pflichten sein, dennoch muss er im Rechtsverkehr erreichbar sein. Die Adresse dient als ladungsfähige Anschrift, damit Behörden, Gerichte oder Vertragspartner den Verein bzw. seine Vertreter kontaktieren können. In der Regel wird hierfür die Adresse eines Vorstandsmitglieds oder einer anderen verantwortlichen Person verwendet. Diese Adresse ist beispielsweise für die Anmeldung bei Behörden, für den Schriftverkehr oder für die Eröffnung eines Bankkontos erforderlich. Zusammengefasst: Ein nicht rechtsfähiger Verein braucht zwar keine eigene "Vereinsadresse", aber eine ladungsfähige Anschrift (meist die eines Vorstandsmitglieds) ist notwendig, um am Rechtsverkehr teilnehmen zu können.

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