Eine Vereinsmitgliedschaft kündigst du wirksam nur nach der Satzung des Vereins; entscheidend sind dort Kündigungsfrist, Form und der richtige Empfänger. Fehlt eine Sonderregel, wirkt d...
Ab wann zahlt ein e.V. Körperschaftsteuer?
Antwort vomEin eingetragener Verein (e.V.) zahlt Körperschaftsteuer, wenn er mit seinen Einkünften steuerpflichtig ist. Grundsätzlich gilt: - **Gemeinnützige Vereine** sind mit ihren satzungsgemäßen, gemeinnützigen Tätigkeiten von der Körperschaftsteuer befreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG). - **Nicht gemeinnützige Vereine** oder Vereine, die wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, sind mit den daraus erzielten Einkünften körperschaftsteuerpflichtig. **Konkret:** - Ein gemeinnütziger Verein zahlt Körperschaftsteuer nur auf Einkünfte aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, wenn der jährliche Freibetrag von 5.000 € (§ 24 KStG) überschritten wird. - Überschreiten die steuerpflichtigen Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb diesen Freibetrag, ist der übersteigende Betrag körperschaftsteuerpflichtig (Steuersatz: 15 %). - Für nicht gemeinnützige Vereine gilt keine Steuerbefreiung; sie sind grundsätzlich mit allen Einkünften körperschaftsteuerpflichtig. **Zusammengefasst:** Ein e.V. zahlt Körperschaftsteuer, wenn er nicht gemeinnützig ist oder wenn er als gemeinnütziger Verein mit seinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben den Freibetrag von 5.000 € pro Jahr überschreitet. Weitere Informationen findest du beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Koerperschaftsteuer/koerperschaftsteuer.html).
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