Ab wann zahlt ein e.V. Körperschaftsteuer?

Antwort

Ein eingetragener Verein (e.V.) zahlt Körperschaftsteuer, wenn er mit seinen Einkünften steuerpflichtig ist. Grundsätzlich gilt: - **Gemeinnützige Vereine** sind mit ihren satzungsgemäßen, gemeinnützigen Tätigkeiten von der Körperschaftsteuer befreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG). - **Nicht gemeinnützige Vereine** oder Vereine, die wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, sind mit den daraus erzielten Einkünften körperschaftsteuerpflichtig. **Konkret:** - Ein gemeinnütziger Verein zahlt Körperschaftsteuer nur auf Einkünfte aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, wenn der jährliche Freibetrag von 5.000 € (§ 24 KStG) überschritten wird. - Überschreiten die steuerpflichtigen Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb diesen Freibetrag, ist der übersteigende Betrag körperschaftsteuerpflichtig (Steuersatz: 15 %). - Für nicht gemeinnützige Vereine gilt keine Steuerbefreiung; sie sind grundsätzlich mit allen Einkünften körperschaftsteuerpflichtig. **Zusammengefasst:** Ein e.V. zahlt Körperschaftsteuer, wenn er nicht gemeinnützig ist oder wenn er als gemeinnütziger Verein mit seinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben den Freibetrag von 5.000 € pro Jahr überschreitet. Weitere Informationen findest du beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Koerperschaftsteuer/koerperschaftsteuer.html).

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