Wenn der Rechtspfleger des Betreuungsgerichts einem Berufsbetreuer mitteilt, dass aus seiner Sicht keine Bedenken gegen die Unterbringung bestehen, bedeutet das zunächst, dass das Gericht keine E... [mehr]
Die Sicherungsverwahrung wird in der Regel alle zwei Jahre überprüft. Diese Überprüfung erfolgt durch das zuständige Gericht, das beurteilt, ob die Voraussetzungen für die Fortdauer der Sicherungsverwahrung weiterhin gegeben sind. In bestimmten Fällen kann die Überprüfung auch häufiger stattfinden, insbesondere wenn sich die Umstände des Verurteilten ändern.
Wenn der Rechtspfleger des Betreuungsgerichts einem Berufsbetreuer mitteilt, dass aus seiner Sicht keine Bedenken gegen die Unterbringung bestehen, bedeutet das zunächst, dass das Gericht keine E... [mehr]