In welchen Abständen wird die Sicherungsverwahrung überprüft?

Antwort

Die Sicherungsverwahrung wird in der Regel alle zwei Jahre überprüft. Diese Überprüfung erfolgt durch das zuständige Gericht, das beurteilt, ob die Voraussetzungen für die Fortdauer der Sicherungsverwahrung weiterhin gegeben sind. In bestimmten Fällen kann die Überprüfung auch häufiger stattfinden, insbesondere wenn sich die Umstände des Verurteilten ändern.

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