Ist es ein Abmahnungsgrund, wenn ein Mitarbeiter Kollegen mit Migrationshintergrund als Kanaken bezeichnet?

Antwort vom

Ja, das kann ein Abmahnungsgrund sein. Die Bezeichnung "Kanake" ist eine abwertende und diskriminierende Bezeichnung für Menschen mit Migrationshintergrund und kann als rassistische Äußerung gewertet werden. Solche Äußerungen können gegen die Unternehmensrichtlinien zur Gleichbehandlung und gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen. In einem professionellen Umfeld wird von Mitarbeitern erwartet, dass sie respektvoll miteinander umgehen. Eine solche Äußerung kann daher zu einer Abmahnung führen, insbesondere wenn sie das Betriebsklima negativ beeinflusst oder gegen die Werte des Unternehmens verstößt.

Verwandte Fragen

Wie ist es zu bewerten, wenn bei der Polizei in einer Besprechung eine Raumpflegerin als „Schwatte“ bezeichnet wird?

Das ist nicht bloß „unhöflich“, sondern als abwertende und im Kontext sehr wahrscheinlich rassistische Bezeichnung zu werten – und bei der Polizei zusätzlich als grav...

Darf ein Arbeitgeber Notizen über Mitarbeiter machen?

Ja, aber nur, wenn die Notizen für das Arbeitsverhältnis erforderlich, sachlich richtig und verhältnismäßig sind. Private „Schattenakten“, wertende Beobachtungen...