Wurde eine wettbewerbswidrige Handlung nach dem **Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)** abgemahnt und die Verletzung bereits eingestellt, gelten für die Durchsetzung von Ansprüchen...
Ja, in einer Abmahnung dürfen die Namen der beschwerenden Personen grundsätzlich stehen. Es ist jedoch wichtig, den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten zu wahren. Die Nennung der Namen kann notwendig sein, um die Vorwürfe konkret zu machen und dem Abgemahnten die Möglichkeit zu geben, sich angemessen zu verteidigen. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass keine unnötigen oder überflüssigen Informationen preisgegeben werden.
Wurde eine wettbewerbswidrige Handlung nach dem **Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)** abgemahnt und die Verletzung bereits eingestellt, gelten für die Durchsetzung von Ansprüchen...
Die Bearbeitungszeit bei eBay für Beschwerden über Verkäufer, insbesondere bei schwerwiegenden Vorwürfen wie Drohung, Beleidigung oder Nötigung, kann variieren. In der Regel b...