Abmahnung, wenn Mitarbeiter während der Arbeitszeit untätig am Verkaufsfenster sitzen?

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Eine Abmahnung kann in einem solchen Fall gerechtfertigt sein, wenn der Mitarbeiter während der Arbeitszeit seine Pflichten nicht erfüllt. Wenn die Tätigkeit hinter der Theke erforderlich ist und der Mitarbeiter stattdessen untätig am Verkaufsfenster sitzt, könnte dies als Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten angesehen werden. Wichtig ist, dass die Abmahnung klar und nachvollziehbar formuliert ist. Sie sollte den konkreten Vorfall beschreiben, die Erwartungen an das Verhalten des Mitarbeiters darlegen und darauf hinweisen, welche Konsequenzen bei wiederholtem Fehlverhalten drohen. Zudem sollte der Mitarbeiter die Möglichkeit haben, sich zu der Situation zu äußern. Es empfiehlt sich, vor einer Abmahnung auch das Gespräch mit dem Mitarbeiter zu suchen, um Missverständnisse auszuräumen und die Gründe für sein Verhalten zu klären.

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