Die Kindsgefährdungsmeldung bei der KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) erfolgt in mehreren Schritten: 1. **Meldung**: Wenn jemand eine Gefährdung des Kindeswohls vermutet, kann er dies der KESB melden. Dies kann anonym oder namentlich geschehen. 2. **Prüfung der Meldung**: Die KESB prüft die eingegangene Meldung auf ihre Ernsthaftigkeit und Dringlichkeit. Dabei werden die Informationen gesammelt und bewertet. 3. **Erstgespräch**: In vielen Fällen führt die KESB ein Erstgespräch mit den beteiligten Personen, um die Situation besser zu verstehen. 4. **Abklärung**: Die KESB kann eine umfassende Abklärung der Situation anordnen. Dies kann die Einbeziehung von Fachleuten, wie Sozialarbeitern oder Psychologen, beinhalten. 5. **Entscheidung**: Nach der Abklärung entscheidet die KESB, ob und welche Maßnahmen notwendig sind, um das Kindeswohl zu schützen. Dies kann von unterstützenden Maßnahmen bis hin zu einem Eingreifen in die elterliche Sorge reichen. 6. **Umsetzung der Maßnahmen**: Die beschlossenen Maßnahmen werden umgesetzt, wobei die KESB die Situation weiterhin überwacht. 7. **Nachkontrolle**: Die KESB führt regelmäßige Nachkontrollen durch, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen wirksam sind und das Kindeswohl weiterhin geschützt wird. Es ist wichtig, dass alle Schritte im Sinne des Kindeswohls erfolgen und die Rechte aller Beteiligten gewahrt bleiben.