Ja – eine Wachperson darf nach dem BGB grundsätzlich eingreifen, wenn sie eine laufende Graffiti-Sachbeschädigung an der Lagerhalle unmittelbar verhindern soll. Entscheidend ist aber:...
Was regelt § 27 Abs. 2 BGB bezüglich Abberufung des Vorstands?
Antwort vom§ 27 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt die Abberufung des Vorstands eines Vereins. Demnach kann der Vorstand durch Beschluss der Mitgliederversammlung jederzeit abberufen werden, es sei denn, die Satzung des Vereins sieht etwas anderes vor. Diese Regelung gibt den Mitgliedern eines Vereins die Möglichkeit, den Vorstand abzuberufen, wenn sie mit dessen Arbeit unzufrieden sind oder andere Gründe vorliegen.