Lieferungsverzug bedeutet: Der Schuldner liefert nicht rechtzeitig, obwohl die Leistung fällig und möglich ist, und er das zu vertreten hat. Grundlage aus § 286 BGB § 286 regelt d...
Was regelt § 27 Abs. 2 BGB bezüglich Abberufung des Vorstands?
Antwort vom§ 27 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt die Abberufung des Vorstands eines Vereins. Demnach kann der Vorstand durch Beschluss der Mitgliederversammlung jederzeit abberufen werden, es sei denn, die Satzung des Vereins sieht etwas anderes vor. Diese Regelung gibt den Mitgliedern eines Vereins die Möglichkeit, den Vorstand abzuberufen, wenn sie mit dessen Arbeit unzufrieden sind oder andere Gründe vorliegen.