Ja, aber nur, wenn die Notizen für das Arbeitsverhältnis erforderlich, sachlich richtig und verhältnismäßig sind. Private „Schattenakten“, wertende Beobachtungen...
Ab wie vielen Mitarbeitern sind betriebsbedingte Kündigungen notwendig?
Antwort vomIn Deutschland sind betriebsbedingte Kündigungen notwendig, wenn es zu einer größeren Anzahl von Entlassungen kommt. Gemäß § 17 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) ist eine Sozialauswahl erforderlich, wenn in einem Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt sind und mehr als 5 Mitarbeiter innerhalb von 30 Tagen entlassen werden sollen. Bei einer Betriebsgröße von bis zu 20 Mitarbeitern sind betriebsbedingte Kündigungen nur dann erforderlich, wenn mehr als 1 Mitarbeiter entlassen wird. Bei größeren Betrieben gelten andere Regelungen, die eine Sozialauswahl und gegebenenfalls eine Anhörung des Betriebsrats erfordern.