Ein Mitarbeiter beim Magistrat sollte insbesondere die folgenden rechtlichen Vorgaben kennen: 1. **Verwaltungsrecht**: Grundkenntnisse im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht, da die tägl... [mehr]
In Deutschland sind betriebsbedingte Kündigungen notwendig, wenn es zu einer größeren Anzahl von Entlassungen kommt. Gemäß § 17 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) ist eine Sozialauswahl erforderlich, wenn in einem Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt sind und mehr als 5 Mitarbeiter innerhalb von 30 Tagen entlassen werden sollen. Bei einer Betriebsgröße von bis zu 20 Mitarbeitern sind betriebsbedingte Kündigungen nur dann erforderlich, wenn mehr als 1 Mitarbeiter entlassen wird. Bei größeren Betrieben gelten andere Regelungen, die eine Sozialauswahl und gegebenenfalls eine Anhörung des Betriebsrats erfordern.
Ein Mitarbeiter beim Magistrat sollte insbesondere die folgenden rechtlichen Vorgaben kennen: 1. **Verwaltungsrecht**: Grundkenntnisse im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht, da die tägl... [mehr]