Ab wie vielen Mitarbeitern sind betriebsbedingte Kündigungen notwendig?

Antwort

In Deutschland sind betriebsbedingte Kündigungen notwendig, wenn es zu einer größeren Anzahl von Entlassungen kommt. Gemäß § 17 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) ist eine Sozialauswahl erforderlich, wenn in einem Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt sind und mehr als 5 Mitarbeiter innerhalb von 30 Tagen entlassen werden sollen. Bei einer Betriebsgröße von bis zu 20 Mitarbeitern sind betriebsbedingte Kündigungen nur dann erforderlich, wenn mehr als 1 Mitarbeiter entlassen wird. Bei größeren Betrieben gelten andere Regelungen, die eine Sozialauswahl und gegebenenfalls eine Anhörung des Betriebsrats erfordern.

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