Ab wann ist man strafmündig in der Schweiz?

Antwort vom

In der Schweiz ist man ab dem vollendeten 10. Lebensjahr strafmündig. Das bedeutet, dass Kinder ab diesem Alter für strafbare Handlungen zur Verantwortung gezogen werden können. Allerdings gibt es spezielle Regelungen und Maßnahmen im Jugendstrafrecht, die sich von denen für Erwachsene unterscheiden.

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