Ab wann ist man nach deutschem Recht eine Ortskundige Person?

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Nach deutschem Recht ist eine Person als ortskundig anzusehen, wenn sie mit den örtlichen Gegebenheiten, insbesondere den Straßen, Wegen und wichtigen Punkten in einem bestimmten Gebiet, gut vertraut ist. Es gibt jedoch keine gesetzlich festgelegte Altersgrenze oder spezifische Kriterien, die definieren, ab wann jemand als ortskundig gilt. In der Regel wird dies durch Erfahrung und Kenntnis des jeweiligen Gebiets bestimmt. In bestimmten rechtlichen Kontexten, wie zum Beispiel im Straßenverkehr oder bei der Polizei, kann die Ortskunde auch durch Prüfungen oder Nachweise belegt werden.

Kategorie: Recht Tags: Ortskunde Recht Person

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