Ab wann können Verzugszinsen berechnet werden?

Antwort

Verzugszinsen können in der Regel ab dem Zeitpunkt berechnet werden, an dem der Schuldner in Verzug gerät. Dies ist normalerweise der Fall, wenn eine fällige Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt. In Deutschland tritt der Verzug automatisch ein, wenn: 1. Ein fester Zahlungstermin vereinbart wurde und dieser überschritten ist. 2. Der Gläubiger den Schuldner nach Fälligkeit der Zahlung mahnt, sofern kein fester Termin vereinbart wurde. Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt sind. In der Regel beträgt der Verzugszinssatz für Verbraucher 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, für Unternehmer 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

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