Ab wann ist man Kommanditist?

Antwort

Ein Kommanditist ist man ab dem Zeitpunkt, an dem man in das Handelsregister als solcher eingetragen wird. In einer Kommanditgesellschaft (KG) ist der Kommanditist ein Gesellschafter, der im Gegensatz zum Komplementär nur mit seiner Einlage haftet und nicht mit seinem gesamten Vermögen. Die Eintragung ins Handelsregister ist notwendig, um die Haftungsbeschränkung wirksam werden zu lassen.

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