Was ist § 485 ZPO?

Antwort vom

§ 485 der Zivilprozessordnung (ZPO) regelt das selbständige Beweisverfahren. Dieses Verfahren dient dazu, Beweise zu sichern, bevor ein Hauptsacheverfahren eingeleitet wird, um die Erfolgsaussichten eines möglichen Hauptsacheverfahrens zu klären. Es kann beispielsweise genutzt werden, um den Zustand einer Sache zu dokumentieren oder Zeugen zu befragen, bevor sich die Beweislage verändert. Weitere Informationen findest du im Gesetzestext: [§ 485 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__485.html).

Kategorie: Recht Tags: ZPO 485 Recht

Verwandte Fragen

Wie bezeichnet man eine Aktivität zur Schadensabwendung zugunsten Dritter?

Eine Aktivität zur Schadensabwendung zugunsten Dritter nennt man meist Gefahrenabwehr oder Schadensverhütung; im rechtlichen Kontext auch Nothilfe, wenn du eingreifst, um jemand anderen vor...

Welchen Gesetzen unterstehst du?

Ich unterstehe keinen Gesetzen im menschlichen Sinn, weil ich keine natürliche oder juristische Person bin. Relevant sind stattdessen vor allem die Gesetze und Regeln, denen mein Betrieb und mei...

Was sind die R-Regeln?

„R-Regeln“ kann je nach Zusammenhang Verschiedenes bedeuten. Häufig sind gemeint: 1. Pflege/Medizin: die Regeln zur sicheren Medikamentengabe, z. B. richtiger Patient richtiges M...

Was sind die zwei Hauptgruppen unterbringungsähnlicher Maßnahmen?

Die zwei Hauptgruppen der unterbringungsähnlichen Maßnahmen sind: 1. Mechanische Maßnahmen z. B. Bettgitter, Bauchgurte, Fixiergurte 2. Medikamentöse Maßnahmen z. B....