Die 30-Tage-Regel im Bezug auf Zahlungsverzug bezieht sich auf die gesetzliche Regelung, die besagt, dass ein Schuldner nach Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit einer Zahlung in Verzug gerät, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Diese Regelung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und gilt für die meisten geschäftlichen Transaktionen. Das bedeutet, dass der Gläubiger nach Ablauf dieser Frist rechtliche Schritte einleiten kann, um die ausstehende Zahlung einzufordern. Es ist wichtig zu beachten, dass der Gläubiger den Schuldner in der Regel zuvor über die ausstehende Zahlung informieren sollte, um Missverständnisse zu vermeiden.