Der Hauptunterschied zwischen einer E-Rechnung und einer normalen Rechnung liegt in der Form und der Art der Übermittlung. 1. **E-Rechnung**: Dies ist eine elektronische Rechnung, die in einem... [mehr]
Die Verpflichtung zur Erstellung von E-Rechnungen in Deutschland richtet sich nach dem Wachstumschancengesetz, das am 22. März 2024 in Kraft getreten ist. Die wichtigsten Fristen sind: - **Ab dem 1. Januar 2025**: Unternehmen müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen im B2B-Bereich (zwischen Unternehmen) zu empfangen. Die Pflicht zur Ausstellung gilt zunächst noch nicht. - **Ab dem 1. Januar 2027**: Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen für B2B-Umsätze zwischen inländischen Unternehmen tritt in Kraft. Ab dann müssen Rechnungen grundsätzlich als E-Rechnung ausgestellt werden, sofern keine Ausnahmen greifen. - **Übergangsregelung bis Ende 2026**: Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen weiterhin Papierrechnungen oder andere elektronische Rechnungen (z. B. PDF) ausgestellt werden, wenn der Empfänger zustimmt. Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD). Weitere Informationen findest du beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/E-Rechnung/e-rechnung.html).
Der Hauptunterschied zwischen einer E-Rechnung und einer normalen Rechnung liegt in der Form und der Art der Übermittlung. 1. **E-Rechnung**: Dies ist eine elektronische Rechnung, die in einem... [mehr]