Darf ein unrealisierter Gewinn nach IFRS gebucht werden?

Antwort

Nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) unrealisierte Gewinne in der Regel nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden, es sei denn, es handelt sich um bestimmte Finanzinstrumente oder Vermögenswerte, die zum Fair Value bewertet werden. Beispielsweise können unrealized gains bei der Bewertung von Finanzinstrumenten, die als "Fair Value through Profit or Loss" klassifiziert, erfasst werden. Für andere Vermögenswerte, wie Immobilien oder Sachanlagen, werden unrealized gains normalerweise nicht erfasst, bis sie realisiert werden, also durch einen Verkauf oder eine andere Transaktion. Es ist wichtig, die spezifischen Vorschriften und Standards zu beachten, die für die jeweilige Situation gelten.

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