Wann ist das Verschicken von Post portofrei möglich?

Antwort

Post kann in Deutschland in bestimmten Fällen portofrei verschickt werden. Hier sind die wichtigsten Beispiele: 1. **Blindensendungen**: Sendungen für Blinde und sehbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen portofrei verschickt werden. Weitere Informationen dazu gibt es bei der [Deutschen Post](https://www.deutschepost.de/de/b/brief_sendungen_fuer_blinde.html). 2. **Behördliche Schreiben**: Manche Behörden und Gerichte dürfen unter bestimmten Bedingungen portofrei versenden, z.B. im Rahmen des amtlichen Schriftverkehrs. 3. **Feldpost**: In besonderen Fällen, wie bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr, gibt es Regelungen für portofreie Feldpost. 4. **Wahlunterlagen**: Rücksendungen von Wahlunterlagen (z.B. Briefwahl) sind in der Regel portofrei, da das Porto von der jeweiligen Behörde übernommen wird. 5. **Antwortsendungen mit "Antwort" oder "Porto zahlt Empfänger"**: Bei bestimmten Rückantworten (z.B. an Unternehmen mit einer entsprechenden Kennzeichnung) übernimmt der Empfänger das Porto. Für Privatpersonen im Alltag gibt es ansonsten keine generelle Möglichkeit, Briefe oder Pakete portofrei zu verschicken. Es ist immer wichtig, die jeweiligen Bedingungen und Kennzeichnungen zu beachten. Weitere Details findest du auf der Seite der [Deutschen Post](https://www.deutschepost.de/de/b/brief_postgebuehren.html).

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