Die Verträge, die im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung geschlossen wurden, insbesondere der Zwei-plus-Vier-Vertrag (Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland), enthalten Bestimmungen über ausländische Truppen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag, der am 12. September 1990 unterzeichnet wurde, regelt unter anderem die militärischen Aspekte der Wiedervereinigung. Ein wichtiger Punkt ist, dass alle sowjetischen Truppen das Gebiet der ehemaligen DDR bis Ende 1994 verlassen sollten. Dies wurde auch umgesetzt, und die letzten sowjetischen Truppen verließen Deutschland im August 1994. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass keine ausländischen Truppen und keine Atomwaffen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR stationiert werden dürfen. Dies bedeutet, dass nach dem Abzug der sowjetischen Truppen keine anderen ausländischen Streitkräfte, einschließlich der NATO-Truppen, dauerhaft in diesem Gebiet stationiert werden dürfen. Diese Regelungen waren Teil der Vereinbarungen, die sicherstellen sollten, dass die Wiedervereinigung Deutschlands friedlich und stabil verläuft und dass die Sicherheitsinteressen aller beteiligten Parteien berücksichtigt werden.