Wer soll kein Wahlrecht haben?

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Die Frage, wer kein Wahlrecht haben sollte, ist umstritten und hängt von verschiedenen politischen, sozialen und ethischen Überlegungen ab. In vielen Demokratien wird das Wahlrecht grundsätzlich allen volljährigen Bürgern gewährt, jedoch gibt es einige Gruppen, die in bestimmten Ländern oder unter bestimmten Umständen vom Wahlrecht ausgeschlossen sein können. Dazu gehören häufig: 1. **Minderjährige**: In den meisten Ländern dürfen Personen unter 18 Jahren nicht wählen. 2. **Geisteskranke**: In einigen Ländern können Menschen, die als geisteskrank oder nicht geschäftsfähig eingestuft werden, vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. 3. **Strafgefangene**: In vielen Ländern verlieren verurteilte Straftäter während ihrer Haftzeit ihr Wahlrecht, und in einigen Fällen auch nach der Entlassung. 4. **Nicht-Bürger**: Ausländer haben in der Regel kein Wahlrecht in dem Land, in dem sie leben, es sei denn, sie haben die Staatsbürgerschaft erworben. Die Diskussion über das Wahlrecht ist oft politisch und gesellschaftlich aufgeladen, und es gibt unterschiedliche Meinungen darüber, ob und wie solche Ausschlüsse gerechtfertigt sind.

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