Der Begriff „Staatsgewalt“ bezeichnet die Macht und das Recht eines Staates, verbindliche Regeln zu erlassen und durchzusetzen. Sie wird in der Regel in drei Gewalten unterteilt (Gewaltent... [mehr]
Der Reichspräsident hatte mit der Notverordnung gemäß Artikel 48 der Weimarer Verfassung weitreichende Befugnisse. Er konnte in Krisensituationen eigenständig Gesetze erlassen, ohne dass der Reichstag zustimmen musste. Dies umfasste unter anderem die Möglichkeit, Grundrechte einzuschränken, die öffentliche Ordnung wiederherzustellen und militärische Maßnahmen anzuordnen. Diese Notverordnungen wurden häufig genutzt, um politische Unruhen zu bekämpfen und die Kontrolle über die Regierung zu sichern, was jedoch auch zu einer Erosion der demokratischen Strukturen führte.
Der Begriff „Staatsgewalt“ bezeichnet die Macht und das Recht eines Staates, verbindliche Regeln zu erlassen und durchzusetzen. Sie wird in der Regel in drei Gewalten unterteilt (Gewaltent... [mehr]