Die exekutive Gewalt, auch Exekutive genannt, ist eine der drei klassischen Gewalten im Staat (neben Legislative und Judikative). Sie bezeichnet die ausführende Gewalt, also die Regierung und die... [mehr]
Der Reichspräsident hatte mit der Notverordnung gemäß Artikel 48 der Weimarer Verfassung weitreichende Befugnisse. Er konnte in Krisensituationen eigenständig Gesetze erlassen, ohne dass der Reichstag zustimmen musste. Dies umfasste unter anderem die Möglichkeit, Grundrechte einzuschränken, die öffentliche Ordnung wiederherzustellen und militärische Maßnahmen anzuordnen. Diese Notverordnungen wurden häufig genutzt, um politische Unruhen zu bekämpfen und die Kontrolle über die Regierung zu sichern, was jedoch auch zu einer Erosion der demokratischen Strukturen führte.
Die exekutive Gewalt, auch Exekutive genannt, ist eine der drei klassischen Gewalten im Staat (neben Legislative und Judikative). Sie bezeichnet die ausführende Gewalt, also die Regierung und die... [mehr]