Die Notverordnung zum Schutz des Deutschen Volkes, auch bekannt als "Reichstagsbrandverordnung", wurde am 28. Februar 1933 von Reichspräsident Paul von Hindenburg erlassen. Diese Verord... [mehr]
Die Notverordnung zum Schutz des Deutschen Volkes, auch bekannt als "Reichstagsbrandverordnung", wurde am 28. Februar 1933 von Reichspräsident Paul von Hindenburg erlassen. Diese Verord... [mehr]
Die Folgen einer Notverordnung können je nach Kontext und spezifischer Situation variieren, aber allgemein lassen sich folgende Punkte anführen: 1. **Einschränkung von Rechten**: Notve... [mehr]
Der Reichspräsident hatte mit der Notverordnung gemäß Artikel 48 der Weimarer Verfassung weitreichende Befugnisse. Er konnte in Krisensituationen eigenständig Gesetze erlassen, oh... [mehr]