Was ist die Grundmandatsklausel?

Antwort

Die Grundmandatsklausel ist eine Regelung im deutschen Wahlrecht, die sicherstellt, dass eine politische Partei, die bei einer Bundestagswahl in den Bundestag einzieht, auch dann Mandate erhält, wenn sie in einem Bundesland nicht die erforderliche Stimmenanzahl erreicht hat. Diese Klausel ist Teil des Wahlrechts, um zu verhindern, dass Parteien, die bundesweit eine relevante Unterstützung haben, aufgrund regionaler Schwankungen benachteiligt werden. Konkret bedeutet dies, dass eine Partei, die bundesweit mindestens 5 % der Stimmen oder drei Direktmandate gewinnt, in den Bundestag einziehen kann, auch wenn sie in einzelnen Bundesländern nicht die erforderliche Stimmenanzahl erreicht hat. Die Grundmandatsklausel trägt somit zur Stabilität des politischen Systems bei, indem sie die Repräsentation von Parteien mit breiterer Unterstützung fördert.

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