Wann dürfen sich Mitglieder des Bundestags (MdB) einer Partei zu einer Fraktion zusammenschließen?

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Mitglieder des Bundestags (MdB) können sich zu einer Fraktion zusammenschließen, wenn sie einer politischen Partei angehören oder einer Gruppe von Abgeordneten, die eine gemeinsame politische Linie verfolgen. Die Fraktion muss aus mindestens fünf Mitgliedern bestehen, die in der Regel derselben Partei angehören. Ein Zusammenschluss kann nach der Bundestagswahl oder während der Legislaturperiode erfolgen, solange die genannten Bedingungen erfüllt sind. Fraktionen spielen eine wichtige Rolle im parlamentarischen Verfahren, da sie die Interessen ihrer Mitglieder bündeln und die parlamentarische Arbeit organisieren.

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