Wie ist die Vertrauensfrage im Bundestag geregelt?

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Die Vertrauensfrage im Bundestag ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geregelt, insbesondere in Artikel 68. Der Bundeskanzler kann die Vertrauensfrage stellen, um zu überprüfen, ob er die Unterstützung der Mehrheit der Abgeordneten hat. Wenn der Bundeskanzler die Vertrauensfrage stellt, muss der Bundestag darüber abstimmen. Wenn die Mehrheit der Abgeordneten dem Kanzler das Vertrauen ausspricht, bleibt er im Amt. Sollte die Vertrauensfrage jedoch scheitern, kann der Kanzler zurücktreten oder der Bundespräsident kann Neuwahlen anordnen. Die Vertrauensfrage ist ein wichtiges Instrument, um die politische Stabilität und die Unterstützung der Regierung im Parlament zu sichern.

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