Im ersten Deutschen Bundestag (1949–1953) waren etwa 25 % der Abgeordneten ehemalige Mitglieder der NSDAP. Die genaue Zahl schwankt je nach Quelle und Definition (z. B. ob nur formelle Mitglieds... [mehr]
Der Unterschied zwischen der Abstimmung nach Ständen und der Abstimmung nach Abgeordneten in den Generalständen liegt in der Art und Weise, wie die Stimmen gezählt und gewichtet werden. Bei der Abstimmung nach Ständen wird jeder Stand (z.B. Klerus, Adel, Dritter Stand) gleich behandelt, unabhängig von der Anzahl der Abgeordneten, die jeden Stand vertreten. Das bedeutet, dass jeder Stand eine Stimme hat, und die Entscheidung wird durch die Mehrheit der Stände getroffen. Dies kann dazu führen, dass die Interessen des weniger zahlreich vertretenen Standes (z.B. des Adels) über die des Dritten Standes (der breiten Bevölkerung) dominieren. Im Gegensatz dazu erfolgt die Abstimmung nach Abgeordneten, bei der jeder Abgeordnete eine Stimme hat, unabhängig von seinem Stand. Hier zählt die Anzahl der Stimmen der Abgeordneten, was tendenziell die Interessen der größeren Gruppen, wie des Dritten Standes, stärker berücksichtigt. Diese Methode spiegelt also eher die tatsächliche Verteilung der Bevölkerung wider und ermöglicht eine demokratischere Entscheidungsfindung. Zusammengefasst: Die Abstimmung nach Ständen gewichtet die Stimmen gleichmäßig nach Ständen, während die Abstimmung nach Abgeordneten die Stimmen nach der Anzahl der Abgeordneten zählt.
Im ersten Deutschen Bundestag (1949–1953) waren etwa 25 % der Abgeordneten ehemalige Mitglieder der NSDAP. Die genaue Zahl schwankt je nach Quelle und Definition (z. B. ob nur formelle Mitglieds... [mehr]
Zu deiner Frage liegen keine spezifischen Informationen über ein "rwntwnpaket" und eine namentliche Abstimmung am 5. Dezember 2025 vor. Es ist möglich, dass es sich um einen Tippfe... [mehr]
Wenn bei einer Abstimmung die Mehrheit der Stimmen mit "Enthaltung" und "dagegen" abgegeben wird, kommt es darauf an, wie die jeweilige Abstimmungsordnung oder Satzung die Auswertu... [mehr]
Im aktuellen 20. Deutschen Bundestag (Stand: Juni 2024) sind insgesamt 736 Abgeordnete vertreten. Davon sind 256 Frauen und 480 Männer. Quelle und weitere Details: [Bundestag – Abgeordne... [mehr]
Nein, 50 % allein sind keine absolute Mehrheit. Eine absolute Mehrheit bedeutet, dass mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen oder Sitze erreicht wird, also mindestens 50 % plus eine Stimme (... [mehr]