Ja – grundsätzlich kannst du weiter mit 63 in Rente gehen, aber fast immer nur mit dauerhaften Abschlägen. An den aktuellen Reformplänen ändert das nach heutigem Stand nichts...
Gibt es bei den neuen Plänen der Bundesregierung eine Übergangsphase für die Rente mit 63 mit Abschlägen?
Antwort vom**Nach heutigem Stand ist keine beschlossene Übergangsphase der Bundesregierung bekannt, die eine neue „Rente mit 63 mit Abschlägen“ einführt. Die bestehende Regel bleibt: Wer 45 Versicherungsjahre hat, kann als besonders langjährig Versicherte*r weiter abschlagsfrei früher gehen; wer nur auf 35 Jahre kommt, kann schon heute vorzeitig mit dauerhaften Abschlägen in Rente.** ([bundesregierung.de](https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/fragen-und-anworten/rente-mit-63-2195784)) ## Was an den „neuen Plänen“ tatsächlich neu ist Die Bundesregierung hat mit dem Rentenpaket 2025 vor allem das Rentenniveau stabilisiert, die Mütterrente erweitert und mit der Aktivrente Anreize für längeres Arbeiten geschaffen. Eine neue gesetzliche Übergangsregel speziell für die „Rente mit 63 mit Abschlägen“ ergibt sich daraus nicht. ([bundesregierung.de](https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/rentenpaket-2025-2368678)) Zusätzlich gibt es seit Juni 2026 Empfehlungen der Rentenkommission. Dort wird vorgeschlagen, die abschlagsfreie „Rente ab 63“ für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. Das ist aber zunächst eine Empfehlung, noch keine geltende Übergangsregel im Gesetz. Die Koalition will die Rentenreform laut Bundesregierung bis Ende 2026 im Bundestag verabschieden. ([bmas.bund.de](https://www.bmas.bund.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Rentenreform-2025/Rentenkommission-2026/rentenkommission-2026.html)) ## Der wichtige Unterschied, der oft verwechselt wird Es gibt **zwei verschiedene Frühverrentungswege**: - **35 Versicherungsjahre**: vorgezogene Altersrente **mit Abschlägen** - **45 Versicherungsjahre**: vorgezogene Altersrente **ohne Abschläge** als besonders langjährig Versicherte Genau dieser Unterschied ist entscheidend. Viele meinen mit „Rente mit 63“ pauschal jede frühe Rente, rechtlich sind das aber zwei völlig verschiedene Modelle. Die Altersgrenze für die abschlagsfreie Variante steigt schon seit Jahren schrittweise von 63 auf 65 Jahre; für den Jahrgang 1961 liegt sie laut Bundesregierung bei 64 Jahren und 6 Monaten. ([bundesregierung.de](https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/fragen-und-anworten/rente-mit-63-2195784)) ## Was das praktisch für dich bedeutet Wenn du auf eine **neue Übergangsphase** hoffst, mit der man künftig zwischen abschlagsfrei und abschlagspflichtig „weich“ wechseln kann, gibt es dafür derzeit **keine beschlossene Regel**. Praktisch relevant ist deshalb nur, **welchen Rentenweg du nach heutigem Recht erfüllst**: 35 Jahre bedeuten Abschläge, 45 Jahre können Abschlagsfreiheit bedeuten. ([bundesregierung.de](https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/fragen-und-anworten/rente-mit-63-2195784)) Der einzige Punkt, bei dem man künftig tatsächlich auf Übergangsregeln achten muss, ist eine mögliche spätere Umsetzung der Kommissionsvorschläge. Falls die Bundesregierung daraus ein Gesetz macht, werden Stichtage und Jahrgänge entscheidend sein. Stand **9. Juli 2026** ist das aber noch nicht beschlossen. ([bmas.bund.de](https://www.bmas.bund.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Rentenreform-2025/Rentenkommission-2026/rentenkommission-2026.html))
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