Ja – nach den neuesten Vorschlägen der Rentenkommission soll die „Rente mit 63“ eher weiter eingeschränkt oder ganz wegfallen, aber aktuell gilt das noch nicht als Gesetz....
Kann ich trotz der neuen Reformpläne der Bundesregierung mit Abschlägen mit 63 in Rente gehen?
Antwort vom**Ja – grundsätzlich kannst du weiter mit 63 in Rente gehen, aber fast immer nur mit dauerhaften Abschlägen. An den aktuellen Reformplänen ändert das nach heutigem Stand nichts.** ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen-archiv/2025/2025-12-18-rv-aenderungen-2026.html)) ## Entscheidend ist der Unterschied zwischen zwei Rentenarten Die oft genannte „Rente mit 63“ ist missverständlich. Es gibt nämlich zwei verschiedene Fälle: - **Altersrente für langjährig Versicherte**: ab 63 möglich, wenn du **mindestens 35 Versicherungsjahre** hast – **dann aber mit Abschlägen**. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/Altersrente_fuer_langjaehrig_Versicherte.html)) - **Altersrente für besonders langjährig Versicherte**: **abschlagsfrei** nur bei **45 Versicherungsjahren** – aber die Altersgrenze liegt für jüngere Jahrgänge **nicht mehr pauschal bei 63**, sondern steigt schrittweise bis **65**. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2023/230904-rente-63-altersrenten.html?nn=073b5d1e-fc1a-4ecd-8d7f-bc5333223803)) Die praktische Folge: **„Mit 63 und ohne Abschläge“ ist für die meisten heutigen Jahrgänge gerade nicht mehr der Normalfall.** ## Was gilt konkret für die Reformpläne Nach den derzeit veröffentlichten Vorhaben der Bundesregierung bleibt die Grundstruktur der gesetzlichen Altersrenten bestehen; zugleich verweist das BMAS auf das bereits geltende Rentenpaket und die regulären Anpassungen, nicht auf eine Abschaffung der vorgezogenen Altersrente ab 63. ([bmas.de](https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2026/bundeskabinett-beschliesst-rentenanpassung-2026.html)) Die Deutsche Rentenversicherung nennt für **2026** weiterhin ausdrücklich: Wer **35 Jahre** erreicht, kann **mit 63** die Altersrente für langjährig Versicherte beziehen, **jedoch nur mit Abschlägen**. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen-archiv/2025/2025-12-18-rv-aenderungen-2026.html)) ## Der wichtige Haken bei den Abschlägen Die Abschläge sind **dauerhaft**. Sie gelten nicht nur bis zur regulären Altersgrenze, sondern bleiben in der Rentenhöhe bestehen. Die Deutsche Rentenversicherung weist außerdem darauf hin, dass man solche Abschläge unter bestimmten Voraussetzungen schon ab 50 durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgleichen kann. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Kurz-vor-der-Rente/Wann-kann-ich-in-Rente-gehen/Wann-kann-ich-in-Rente-gehen_detailseite.html)) Ein typischer Denkfehler ist deshalb: **früher anfangen heißt nicht nur früher Geld bekommen, sondern lebenslang weniger Monatsrente**. ## Was das für dich konkret bedeutet Wenn du **35 Jahre** voll hast, ist ein Rentenbeginn mit **63** weiterhin möglich – **mit Abschlägen**. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/Altersrente_fuer_langjaehrig_Versicherte.html)) Wenn du **45 Jahre** voll hast, kannst du **abschlagsfrei** früher raus – aber nur ab der für deinen Jahrgang geltenden Altersgrenze, die je nach Geburtsjahr **zwischen 63 und 65** liegt. Für den Jahrgang **1963** nennt die Deutsche Rentenversicherung zum Beispiel eine Regelaltersgrenze von **66 Jahren und 10 Monaten**; die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte liegt für diese Jahrgänge ebenfalls deutlich über 63. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen-archiv/2025/2025-12-18-rv-aenderungen-2026.html)) Der entscheidende Unterschied zu vielen oberflächlichen Erklärungen ist also: **Nicht die Reformpläne sind hier das Hauptproblem, sondern die Verwechslung von „mit 63“ und „ohne Abschläge“.**
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