Sind Misstrauensvoten gegen Kanzler oder Minister möglich?

Antwort

Ja, ein Misstrauensvotum gegen den Bundeskanzler ist in Deutschland möglich. Es kann durch den Bundestag initiiert werden, wenn eine Mehrheit der Abgeordneten dem Kanzler das Vertrauen entzieht. Ein solches Votum wird als konstruktives Misuensvotum bezeichnet, da der Bundestag gleichzeitig einen neuen Kanzler wählen muss. Für Minister gibt es ebenfalls die Möglichkeit, ein Misstrauensvotum zu beantragen, jedoch ist dies nicht im Grundgesetz geregelt. In der Praxis können Minister durch den Bundeskanzler entlassen werden, und der Bundestag hat die Möglichkeit, durch eine Resolution seine Missbilligung auszudrücken. Ein formelles Misstrauensvotum gegen Minister ist jedoch nicht vorgesehen.

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