Gab es Gewaltenteilung in der DDR?
Antwort vomIn der DDR (Deutsche Demokratische Republik) gab es eine formale Gewaltenteilung, jedoch war diese in der Praxis stark eingeschränkt. Die Verfassung von 1968 sah eine Trennung der Staatsgewalten in Legislative, Exekutive und Judikative vor. Die Volkskammer als Parlament hatte gesetzgeberische Befugnisse, die Regierung (Ministerrat) war für die Ausführung der Gesetze zuständig, und die Gerichte sollten die Rechtsprechung übernehmen. Allerdings war die Realität so, dass die SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) als führende Partei eine dominierende Rolle spielte und die anderen Institutionen stark kontrollierte. Die Gewaltenteilung war somit eher eine Fiktion, da die SED die politische Macht monopolisiert hatte und die Unabhängigkeit der Justiz und der Legislative stark eingeschränkt war. In der Praxis gab es wenig Raum für echte politische Opposition oder eine unabhängige Rechtsprechung.