Gab es Gewaltenteilung in der DDR?

Antwort

In der DDR (Deutsche Demokratische Republik) gab es eine formale Gewaltenteilung, jedoch war diese in der Praxis stark eingeschränkt. Die Verfassung von 1968 sah eine Trennung der Staatsgewalten in Legislative, Exekutive und Judikative vor. Die Volkskammer als Parlament hatte gesetzgeberische Befugnisse, die Regierung (Ministerrat) war für die Ausführung der Gesetze zuständig, und die Gerichte sollten die Rechtsprechung übernehmen. Allerdings war die Realität so, dass die SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) als führende Partei eine dominierende Rolle spielte und die anderen Institutionen stark kontrollierte. Die Gewaltenteilung war somit eher eine Fiktion, da die SED die politische Macht monopolisiert hatte und die Unabhängigkeit der Justiz und der Legislative stark eingeschränkt war. In der Praxis gab es wenig Raum für echte politische Opposition oder eine unabhängige Rechtsprechung.

Neue Frage stellen

Verwandte Fragen

Sind China, Vietnam, Laos, Kuba und Nordkorea klassisch sozialistisch?

Die genannten Länder – China, Vietnam, Laos, Kuba und Nordkorea – bezeichnen sich offiziell als sozialistische Staaten und werden oft als solche wahrgenommen. Allerdings unterscheiden... [mehr]

Warum durfte die DDR-Hymne nicht mehr gesungen werden?

Die Hymne der DDR, „Auferstanden aus Ruinen“, durfte ab Anfang der 1970er Jahre offiziell nicht mehr gesungen werden, weil ihr Text nicht mehr mit der politischen der DDR übereinstimm... [mehr]

Was sind die drei Teile der Gewaltenteilung, einfach erklärt?

Die drei Teile der Gewaltenteilung sind Legislative, Exekutive und Judikative. Hier ein einfaches Beispiel: Stell dir vor, eine Schule möchte neue Regeln für den Pausenhof einführen.... [mehr]

War Angela Merkel vor ihrer Kanzlerschaft Stasi-Agentin in der DDR?

Nein, Angela Merkel war vor ihrer Zeit als Bundeskanzlerin keine Stasi-Agentin in der DDR. Sie war Physikerin und arbeitete als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Akademie der Wissenschaften der D... [mehr]

Was ist exekutive Gewalt?

Die exekutive Gewalt, auch Exekutive genannt, ist eine der drei klassischen Gewalten im Staat (neben Legislative und Judikative). Sie bezeichnet die ausführende Gewalt, also die Regierung und die... [mehr]