Was ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung?

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**Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist der unverzichtbare Kern der deutschen Demokratie: Menschenwürde, freie Wahlen, Rechtsstaat und der Schutz vor Willkür stehen nicht zur Disposition.** Sie meint also **nicht das ganze Grundgesetz**, sondern die grundlegenden Prinzipien, ohne die Deutschland keine freie Demokratie mehr wäre. ([verfassungsschutz.de](https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/glossareintraege/DE/F/fdgo.html)) Dazu gehören vor allem: **Menschenwürde, Demokratieprinzip, Rechtsstaatsprinzip, unabhängige Gerichte, freie und gleiche Wahlen, parlamentarische Opposition sowie die Verantwortlichkeit und Ablösbarkeit der Regierung**. Genau diese Punkte hat das Bundesverfassungsgericht besonders hervorgehoben; der Verfassungsschutz fasst sie als den geschützten Kernbestand der Demokratie zusammen. ([verfassungsschutz.de](https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/glossareintraege/DE/F/fdgo.html)) Wichtig ist der Unterschied: **Nicht jede Kritik am Staat ist ein Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung.** In einer Demokratie sind harte Kritik, Protest und Oppositionsarbeit normal und geschützt. Problematisch wird es erst, wenn jemand diese Grundprinzipien **beseitigen** will, also etwa freie Wahlen abschaffen, Gerichte politisch kontrollieren oder Menschenrechte nur noch für bestimmte Gruppen gelten lassen will. ([bundesverfassungsgericht.de](https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/DasBundesverfassungsgericht/Verfahrensarten/Parteiverbotsverfahren/parteiverbotsverfahren.html)) Praktisch bedeutet das: Die fdGO ist die Grenze, an der sich eine wehrhafte Demokratie verteidigt. Deshalb können Parteien oder Bestrebungen, die auf die Abschaffung dieses Kerns zielen, vom Staat beobachtet oder in engen verfassungsrechtlichen Verfahren verboten werden. ([bundesverfassungsgericht.de](https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/DasBundesverfassungsgericht/Verfahrensarten/Parteiverbotsverfahren/parteiverbotsverfahren.html))

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