Warum liegen die Entscheidungen bei der Bundesregierung und dem Parlament?

Antwort

In Deutschland liegt die letztendliche Entscheidungsgewalt bei der Bundesregierung und dem Parlament aufgrund der verfassungsmäßigen Ordnung, die im Grundgesetz festgelegt ist. Das Grundgesetz definiert die Bundesrepublik Deutschland als eine parlamentarische Demokratie, in der die Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative klar geregelt ist. 1. **Parlament (Legislative)**: Der Bundestag und der Bundesrat sind die zentralen Gesetzgebungsorgane. Der Bundestag wird direkt vom Volk gewählt und hat die Hauptaufgabe, Gesetze zu verabschieden. Der Bundesrat vertritt die Bundesländer und hat Mitspracherechte bei der Gesetzgebung. 2. **Bundesregierung (Exekutive)**: Die Bundesregierung, bestehend aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern, führt die Gesetze aus und leitet die Verwaltung. Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt und bestimmt die Richtlinien der Politik. Diese Struktur stellt sicher, dass die Entscheidungen demokratisch legitimiert sind und durch gewählte Vertreter getroffen werden. Die Gewaltenteilung sorgt zudem dafür, dass Machtmissbrauch verhindert wird und die verschiedenen Staatsorgane sich gegenseitig kontrollieren.

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