Im politischen Kontext bezeichnet die Exekutive die ausführende Gewalt eines Staates. Hier sind weitere Beispiele für Exekutivorgane: 1. **Regierung** (z. B. Bundesregierung, Landesregierun... [mehr]
Die Legislative, Exekutive und Judikative sind die drei Gewalten eines Staates, die eine Gewaltenteilung darstellen und somit die Machtbalance sichern. 1. **Legislative**: Dies ist die gesetzgebende Gewalt. Sie ist verantwortlich für die Schaffung, Änderung und Aufhebung von Gesetzen. In vielen Ländern wird die Legislative durch Parlamente oder Kongresse repräsentiert, die aus gewählten Vertretern bestehen. 2. **Exekutive**: Diese Gewalt führt die Gesetze aus und sorgt für deren Umsetzung. Die Exekutive wird in der Regel von der Regierung geleitet, die aus dem Präsidenten oder Premierminister und den Ministerien besteht. Sie ist für die Verwaltung des Staates und die Durchsetzung der Gesetze zuständig. 3. **Judikative**: Die judikative Gewalt ist die rechtsprechende Gewalt. Sie interpretiert die Gesetze und entscheidet über deren Anwendung in konkreten Fällen. Die Judikative wird durch Gerichte und Richter repräsentiert, die unabhängig von der Legislative und Exekutive agieren. Diese drei Gewalten arbeiten zusammen, um die Funktionsweise des Staates zu gewährleisten und Machtmissbrauch zu verhindern.
Im politischen Kontext bezeichnet die Exekutive die ausführende Gewalt eines Staates. Hier sind weitere Beispiele für Exekutivorgane: 1. **Regierung** (z. B. Bundesregierung, Landesregierun... [mehr]
Die Exekutive ist die ausführende Gewalt in einem Staat und setzt Gesetze um. Beispiele für die Exekutive sind: - Die Bundesregierung (z. B. in Deutschland: Bundeskanzler, Bundesminister) -... [mehr]
Die exekutive Gewalt, auch Exekutive genannt, ist eine der drei klassischen Gewalten im Staat (neben Legislative und Judikative). Sie bezeichnet die ausführende Gewalt, also die Regierung und die... [mehr]
Die „Judikative“ ist die rechtsprechende Gewalt in einem Staat. Sie ist dafür zuständig, Gesetze auszulegen und über deren Einhaltung zu wachen, also Recht zu sprechen. In D... [mehr]