Nein, Nationalratspräsidenten in Österreich werden nicht vom Bundespräsidenten „angelegt“. Die Präsidentinnen und Präsidenten des Nationalrats werden von den Abgeo... [mehr]
In Österreich ist der Bundespräsident gemäß Artikel 70 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) verpflichtet, den Bundeskanzler zu ernennen. Sollte der Bundespräsident sich weigern, den vom Nationalrat vorgeschlagenen Kanzler zu ernennen, würde dies eine verfassungsrechtliche Krise auslösen. Es gibt keine klaren rechtlichen Mechanismen, um den Bundespräsidenten in einem solchen Fall zu zwingen, seiner Pflicht nachzukommen. Theoretisch könnte der Verfassungsgerichtshof angerufen werden, um die Verfassungsmäßigkeit des Handelns des Bundespräsidenten zu überprüfen. In der Praxis würde eine solche Situation jedoch wahrscheinlich zu erheblichen politischen Spannungen und möglicherweise zu Neuwahlen führen. Weitere Informationen zum Bundes-Verfassungsgesetz findest du hier: [Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)](https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12020092/NOR12020092.html).
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**a) Volksentscheide** **Pro-Argumente:** 1. **Stärkung der Demokratie:** Volksentscheide ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, direkt an politischen Entscheidungen teilzun... [mehr]
Indonesien hat im Vergleich zu Österreich tatsächlich keinen umfassenden Sozialstaat nach europäischem Vorbild. Während Österreich ein weitreichendes System der sozialen Siche... [mehr]