Was passiert, wenn der Bundespräsident sich weigert, den Kanzler zu ernennen (Österreich)?

Antwort

In Österreich ist der Bundespräsident gemäß Artikel 70 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) verpflichtet, den Bundeskanzler zu ernennen. Sollte der Bundespräsident sich weigern, den vom Nationalrat vorgeschlagenen Kanzler zu ernennen, würde dies eine verfassungsrechtliche Krise auslösen. Es gibt keine klaren rechtlichen Mechanismen, um den Bundespräsidenten in einem solchen Fall zu zwingen, seiner Pflicht nachzukommen. Theoretisch könnte der Verfassungsgerichtshof angerufen werden, um die Verfassungsmäßigkeit des Handelns des Bundespräsidenten zu überprüfen. In der Praxis würde eine solche Situation jedoch wahrscheinlich zu erheblichen politischen Spannungen und möglicherweise zu Neuwahlen führen. Weitere Informationen zum Bundes-Verfassungsgesetz findest du hier: [Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)](https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12020092/NOR12020092.html).

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