Muss der Zulassungsinhaber eines Arzneimittels in Kolumbien aus Kolumbien kommen?

Antwort

In Kolumbien muss der Zulassungsinhaber eines Arzneimittels nicht zwingend aus Kolumbien kommen. Allerdings muss der Zulassungsinhaber eine juristische Person sein, die in Kolumbien registriert ist und eine lokale Adresse hat. Dies bedeutet, dass ausländische Unternehmen in der Regel eine Tochtergesellschaft oder einen lokalen Vertreter in Kolumbien haben müssen, um die Zulassung für ein Arzneimittel zu erhalten. Weitere Informationen können bei der kolumbianischen Gesundheitsbehörde INVIMA (Instituto Nacional de Vigilancia de Medicamentos y Alimentos) eingeholt werden: [INVIMA](https://www.invima.gov.co/).

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