Wesentliche Inhalte der Module 1 bis 6 zur Ermittlung der Pflegebedürftigkeit?

Antwort

Die wesentlichen Inhalte der Module 1 bis 6 bei der Ermittlung der Pflegebedürftigkeit nach dem neuen Begutachtungsinstrument (NBA) in Deutschland sind: 1. **Modul 1: Mobilität** - Hier wird Fähigkeit zur Fortbewegung, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. Es wird untersucht, ob die Person selbstständig gehen, stehen oder Treppen steigen kann. 2. **Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten** - In diesem Modul wird die geistige Leistungsfähigkeit, das Gedächtnis sowie die Kommunikationsfähigkeit der Person beurteilt. Dazu gehört auch die Fähigkeit, Informationen zu verstehen und sich auszudrücken. 3. **Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen** - Hier wird das Verhalten der Person sowie mögliche psychische Erkrankungen oder Verhaltensauffälligkeiten betrachtet, die die Pflegebedürftigkeit beeinflussen können. 4. **Modul 4: Selbstversorgung** - Dieses Modul bewertet die Fähigkeit zur Durchführung grundlegender Aktivitäten des täglichen Lebens, wie Essen, Trinken, Körperpflege und Ankleiden. 5. **Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen** - Hier wird untersucht, wie gut die Person mit ihrer Erkrankung oder den notwendigen Therapien umgehen kann, einschließlich der Einnahme von Medikamenten. 6. **Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte** - In diesem Modul wird die Fähigkeit zur Teilhabe am sozialen Leben und zur Gestaltung des Alltags betrachtet, einschließlich der sozialen Interaktionen und der Freizeitgestaltung. Diese Module helfen dabei, ein umfassendes Bild der Pflegebedürftigkeit zu erhalten und die individuellen Bedürfnisse der betroffenen Personen zu erkennen.

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